Erbrecht

Wer frühzeitig regelt, was mit seinem Vermögen nach dem Tod geschehen soll, schafft Klarheit für die Familie und beugt Streit unter den Erben vor. Als Notarin in Bocholt berate ich Sie unparteiisch zu den Gestaltungsmöglichkeiten und beurkunde Ihre Verfügungen von Todes wegen.

Ein notarielles Testament bietet gegenüber dem handschriftlichen Testament wichtige Vorteile: Ich formuliere Ihren Willen rechtssicher und eindeutig, veranlasse die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. So wird Ihr Testament im Erbfall sicher gefunden. Zudem kann ein notarielles Testament in vielen Fällen den Erbschein ersetzen – das spart Ihren Erben Zeit und Kosten.

Meine Leistungen im Erbrecht

  • Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten
  • Erbverträge
  • Regelungen zur Unternehmensnachfolge
  • Schenkungs- und Übergabeverträge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Erbscheinsanträge einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherung
  • Beglaubigung von Erbausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungsverträge

So läuft es ab

  1. Gespräch: Sie schildern mir Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation und Ihre Wünsche.
  2. Entwurf: Ich erstelle einen Entwurf, den Sie in Ruhe prüfen können.
  3. Beurkundung: Im Termin lese ich die Urkunde vor, erläutere sie und beantworte Ihre Fragen – erst dann wird unterschrieben.
  4. Verwahrung: Ich veranlasse die amtliche Verwahrung und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.

Kosten

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Bei einem Testament richten sie sich im Wesentlichen nach dem Wert Ihres Vermögens. Gern nenne ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten.

FAQ Erbrecht

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie führt häufig zu Erbengemeinschaften – etwa zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern –, die sich über jeden Nachlassgegenstand gemeinsam einigen müssen. Wenn Sie davon abweichen oder bestimmte Personen gezielt absichern möchten, ist ein Testament oder ein Erbvertrag sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament können Sie grundsätzlich jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag wird mit einem Vertragspartner geschlossen und entfaltet eine stärkere Bindungswirkung. Er muss immer notariell beurkundet werden.

Welche Unterlagen benötige ich für den Termin?

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Angaben zu Ihren Familienverhältnissen und Ihrem Vermögen. Welche Unterlagen darüber hinaus sinnvoll sind, bespreche ich gern vorab mit Ihnen.

Haben Sie weitere Fragen?

Ich bin gern für Sie da – telefonisch unter 02871 278940 bzw. 02871 278941 oder per E-Mail an notar@ihr-gutes-recht-bocholt.de.