Gesellschaftsrecht
Ob Gründung, Gesellschafterwechsel oder Umstrukturierung: Viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge müssen notariell beurkundet oder beglaubigt und im Handelsregister eingetragen werden. Als Notarin begleite ich Gründerinnen und Gründer ebenso wie etablierte Unternehmen und sorge für einen zügigen und rechtssicheren Ablauf.
Handelsregisteranmeldungen reiche ich elektronisch beim Registergericht ein. Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist inzwischen auch per Videokommunikation über das Online-Verfahren der Bundesnotarkammer möglich – sprechen Sie mich gern darauf an.
Meine Leistungen im Gesellschaftsrecht
- Gründung von GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und weiteren Gesellschaften
- Gesellschaftsverträge und Satzungsänderungen
- Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
- Abtretung von Geschäftsanteilen und Unternehmenskäufe
- Gesellschafterbeschlüsse sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Anmeldungen zum Handelsregister, z. B. Prokura, Sitzverlegung oder Einzelkaufleute
- Umwandlungen wie Verschmelzungen und Formwechsel
So läuft es ab
- Vorgespräch: Wir klären Rechtsform, Beteiligte, Kapital und Ihre Wünsche an den Gesellschaftsvertrag.
- Entwurf: Ich bereite die Urkunden und die Handelsregisteranmeldung vor.
- Beurkundung: Im Termin werden die Urkunden verlesen, erläutert und unterzeichnet.
- Vollzug: Ich reiche die Unterlagen elektronisch beim Handelsregister ein und begleite das Verfahren bis zur Eintragung.
Kosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert, bei einer Gründung etwa nach dem Stammkapital. Hinzu kommen die Gebühren des Registergerichts. Gern nenne ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten.
FAQ Gesellschaftsrecht
Welche Unterlagen benötige ich für eine GmbH-Gründung?
Gültige Ausweisdokumente aller Gesellschafter und Geschäftsführer sowie Angaben zu Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital. Ihre Vorstellungen zum Gesellschaftsvertrag besprechen wir vorab.
Wann wird die Gesellschaft eingetragen?
Nach der Beurkundung zahlen die Gesellschafter die Einlagen auf das Geschäftskonto ein. Anschließend reiche ich die Anmeldung beim Registergericht ein. Die Eintragung erfolgt meist innerhalb weniger Tage bis Wochen.
Muss jede Änderung über die Notarin laufen?
Satzungsänderungen einer GmbH und die Abtretung von Geschäftsanteilen müssen beurkundet werden. Anmeldungen zum Handelsregister, etwa bei einem Geschäftsführerwechsel, erfordern eine notarielle Beglaubigung. Einfache Gesellschafterbeschlüsse ohne Satzungsänderung bedürfen dagegen in der Regel keiner notariellen Form.
Haben Sie weitere Fragen?
Ich bin gern für Sie da – telefonisch unter 02871 278940 bzw. 02871 278941 oder per E-Mail an notar@ihr-gutes-recht-bocholt.de.