Immobilienrecht
Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden. Als Notarin sorge ich dafür, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt sind: Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die Rechte des Käufers gesichert sind – und das Eigentum geht erst über, wenn der Verkäufer sein Geld erhalten hat.
Dabei kümmere ich mich um den gesamten Vollzug des Vertrags: von der Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen über die Eintragung der Auflassungsvormerkung bis zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Meine Leistungen im Immobilienrecht
- Kaufverträge über Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke
- Bauträgerverträge
- Teilungserklärungen sowie Begründung und Änderung von Wohnungs- und Teileigentum
- Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, auch mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht
- Grundschulden und Hypotheken zur Finanzierung
- Dienstbarkeiten wie Wege-, Leitungs- oder Wohnungsrechte
- Erbbaurechtsverträge
So läuft es ab
- Eckdaten: Sie teilen mir die Beteiligten, das Objekt, den Kaufpreis und besondere Vereinbarungen mit.
- Entwurf: Ich sehe das Grundbuch ein und erstelle den Vertragsentwurf. Als Verbraucher erhalten Sie ihn in der Regel zwei Wochen vor dem Termin.
- Beurkundung: Ich lese den Vertrag vor, erläutere ihn und beantworte Ihre Fragen.
- Vollzug: Ich beantrage die Vormerkung, hole Genehmigungen und Löschungsunterlagen ein, teile Ihnen die Fälligkeit des Kaufpreises mit und veranlasse die Eigentumsumschreibung.
Kosten
Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen beim Kaufvertrag vom Kaufpreis ab. Hinzu kommen die Gebühren des Grundbuchamts und die Grunderwerbsteuer, die nicht an mich, sondern an Gericht und Finanzamt zu zahlen sind. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten.
FAQ Immobilienrecht
Warum muss ein Grundstückskaufvertrag beurkundet werden?
Das schreibt § 311b BGB vor. Die Beurkundung stellt sicher, dass alle Beteiligten unparteiisch über die rechtliche Tragweite des Vertrags belehrt werden. Ein Kaufvertrag ohne notarielle Beurkundung ist unwirksam.
Wie lange dauert es bis zur Eigentumsumschreibung?
Das hängt vor allem von der Bearbeitungszeit des Grundbuchamts, der Finanzierung und der Zahlung der Grunderwerbsteuer ab. Erst wenn das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, kann das Eigentum umgeschrieben werden. In der Regel dauert das einige Wochen bis wenige Monate.
Welche Unterlagen benötige ich?
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie Angaben zum Objekt. Bei Eigentumswohnungen sind außerdem die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung hilfreich.
Haben Sie weitere Fragen?
Ich bin gern für Sie da – telefonisch unter 02871 278940 bzw. 02871 278941 oder per E-Mail an notar@ihr-gutes-recht-bocholt.de.