Vorsorge und Familie

Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass man die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Angehörige dürfen Sie dann nicht automatisch vertreten – Ehegatten steht lediglich ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten zu. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln soll, und vermeiden in der Regel eine gerichtlich angeordnete Betreuung.

Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet dabei besondere Sicherheit: Ich überzeuge mich von Ihrer Geschäftsfähigkeit, berate Sie zum Umfang der Vollmacht und formuliere sie so, dass sie im Rechtsverkehr anerkannt wird – auch vom Grundbuchamt und bei Grundstücksgeschäften. Auf Wunsch registriere ich sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Auch in der Ehe schaffen klare Vereinbarungen Sicherheit: Mit einem Ehevertrag können Sie die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt an Ihre Lebenssituation anpassen.

Meine Leistungen in Vorsorge und Familie

  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
  • Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vereinbarungen über ehebedingte Zuwendungen
  • Anträge und Einwilligungen im Adoptionsverfahren

Kosten

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert ab – bei einer Vorsorgevollmacht unter anderem vom Umfang der Vollmacht und Ihrem Vermögen. Gern nenne ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten.

FAQ Vorsorge und Familie

Ab wann sollte ich eine Vorsorgevollmacht errichten?

Am besten jetzt – solange Sie gesund und geschäftsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht ist in jedem Lebensalter sinnvoll, denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf. In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.

Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einer Notarin oder einem Notar geschlossen werden. Er kann sowohl vor als auch während der Ehe vereinbart werden.

Haben Sie weitere Fragen?

Ich bin gern für Sie da – telefonisch unter 02871 278940 bzw. 02871 278941 oder per E-Mail an notar@ihr-gutes-recht-bocholt.de.