Beglaubigungen
Viele Erklärungen und Dokumente müssen gegenüber Behörden, Gerichten, Banken oder dem Handelsregister in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Ich beglaubige Ihre Unterschrift oder bestätige, dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt.
Wichtig zu wissen: Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätige ich die Echtheit Ihrer Unterschrift und Ihre Identität. Eine inhaltliche Beratung ist damit nur verbunden, wenn ich das Dokument selbst entworfen habe – auf Wunsch übernehme ich den Entwurf gern für Sie.
Meine Leistungen bei Beglaubigungen
- Unterschriftsbeglaubigungen, z. B. unter Vollmachten sowie Grundbuch- und Handelsregistererklärungen
- Beglaubigte Abschriften von Urkunden, Zeugnissen und sonstigen Dokumenten
- Handelsregisteranmeldungen
- Löschungsbewilligungen für Grundschulden
- Erbausschlagungserklärungen
- Vertretungsbescheinigungen auf Grundlage des Handelsregisters
So läuft es ab
- Termin: Vereinbaren Sie kurz telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
- Mitbringen: Bringen Sie Ihren gültigen Ausweis und das Dokument mit – bitte noch nicht unterschreiben.
- Beglaubigung: Sie unterschreiben in meiner Gegenwart, ich beglaubige die Unterschrift und händige Ihnen das Dokument aus oder reiche es auf Wunsch direkt weiter.
Kosten
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet mindestens 20 € und höchstens 70 €, eine beglaubigte Abschrift 1 € je Seite, mindestens 10 € – jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten.
FAQ Beglaubigungen
Was muss ich zur Beglaubigung mitbringen?
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und das zu unterschreibende Dokument. Bitte unterschreiben Sie das Dokument noch nicht, denn die Unterschrift muss in meiner Gegenwart geleistet oder vor mir anerkannt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?
Bei der Beglaubigung bestätige ich nur die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original. Bei der Beurkundung wird die gesamte Erklärung vor mir verlesen, von mir erläutert und die Beteiligten werden umfassend belehrt – etwa bei Kaufverträgen oder Testamenten.
Kann ich auch fremdsprachige Dokumente beglaubigen lassen?
Eine Unterschriftsbeglaubigung ist auch unter fremdsprachigen Texten möglich. Für Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen, ist häufig zusätzlich eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Sprechen Sie mich gern an, ich unterstütze Sie dabei.
Haben Sie weitere Fragen?
Ich bin gern für Sie da – telefonisch unter 02871 278940 bzw. 02871 278941 oder per E-Mail an notar@ihr-gutes-recht-bocholt.de.