Kosten
Die Kosten notarieller Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind für alle Notarinnen und Notare verbindlich. Abweichende Honorarvereinbarungen sind daher grundsätzlich nicht möglich.
Die Höhe der Notarkosten richtet sich in der Regel nach dem Geschäftswert der jeweiligen Angelegenheit sowie nach Art und Umfang der notariellen Tätigkeit. Für dieselbe notarielle Tätigkeit fallen bei jedem Notar grundsätzlich die gesetzlich vorgesehenen Gebühren an.
Die notarielle Kostenberechnung umfasst neben den gesetzlichen Gebühren gegebenenfalls Auslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, hängt von der jeweiligen Angelegenheit ab.
Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlich anfallenden Notarkosten und erläutern Ihnen die Grundlagen der Kostenberechnung.